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Grafschafter Bürgerinnen und Bürger, die an einer Anmietung bzw. Reservierung interessiert sind, wenden sich bitte an:
Herrn Detlef Lypken
Bengener Str. 32
53501 Karweiler
Tel. 01516/2302296
E-Mail: detlef-lypken(at)gmx(dot)de
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zur Reservierung die Unterschrift der Erziehungsberichtigten und für diese (Erziehungsberechtigte) besteht während der gesamten Feier Anwesenheitspflicht.
Mit der Reservierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung der Nutzungsgebühren. Außerdem wird eine Kaution in Höhe von 150,-- Euro fällig. Weiterhin hat der Mieter den Nachweis einer Haftpflichtversicherung zu erbringen.
Die Nutzung bzw. Vermietung bezieht sich nur auf die Hütte sowie ihrem beweglichen und unbeweglichem Inventar. Die Grünflächen (Bolzplatz) sollen nicht befahren werden. Die Außenanlagen (Bolzplatz, Bouleplatz usw.) stehen auch während der Mietdauer anderen Personen zur Verfügung.
Der Nutzer verpflichtet sich, die Hütte mit ihrem beweglichen und unbeweglichen Inventar sorgfältig zu behandeln. Das Anbringen von Nägeln, Schrauben, Heftklammern etc. in die Hüttenwände ist verboten. Abfälle sind vom Nutzer zu entsorgen. Eventuelle Mängel sind bei der Übernahme und bei der Endabnahme anzugeben. Es ist nicht gestattet, die Hütte mit Gas zu heizen (Heizstrahler usw.).
Der Mieter wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Jugendschutzes und des Lärmschutzes hingewiesen.
Lärmbelästigungen der Anwohner sind zu unterlassen. Hierbei ist insbesondere die Nachtruhe (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) zu beachten.
Der Mieter ist verpflichtet den Lärmpegel so zu reduzieren, dass Zimmerlautstärke gewährleistet ist. Weiterhin sind ab 22.00 Uhr alle Fenster zu schließen, dies gilt auch für die Außentüre. Ein Abspielen von Musik ist ab 22.00 Uhr nur im Hütteninneren gestattet. Die Lärmschutzbestimmungen gelten auch für den Außenbereich;
Rauchverbot besteht in allen Räumen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hütte im komplett gereinigten Zustand am Folgetag, spätestens .jedoch 2 Tage nach einer Veranstaltung zurückzugeben.
Das Hausrecht steht dem Trägerausschuss und der Gemeinde Grafschaft zu.
Deren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Für die Benutzung der Hütte sind folgende
Benutzungsgebühren zu zahlen: Grafschafter Bürgerinnen/Bürger 70,00 €
(einschl. Nebenkosten: Strom, Wasser- u. Kanalgebühren sowie Gestellung von Toilettenartikel)
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